Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Schulleben

Ab Februar 2023 gibt es für den Schulbereich keine Sonderregelungen in Bezug auf Covid 19 mehr. Das betrifft vor allem folgende Regelungen:

  • Die bisherige fünftägige Isolationspflicht entfällt.
  • Positiv getestete Personen, die keine Symptome haben, dürfen zur Schule kommen mit der dringenden Empfehlung, zum Schutz fünf Tage lang in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Kranke Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben. Eltern melden ihre Kinder wie gewohnt krank, ein Attest ist nur in Ausnahmefällen notwendig.
  • Die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen entfällt und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
  • Die Ausgabe der Schnelltest wird reduziert und die Nachlieferung an Schulen wird eingestellt.
  • In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

 

zuletzt aktualisiert am 27. 1. 2023