Ab Februar 2023 gibt es für den Schulbereich keine Sonderregelungen in Bezug auf Covid 19 mehr. Das betrifft vor allem folgende Regelungen:
- Die bisherige fünftägige Isolationspflicht entfällt.
- Positiv getestete Personen, die keine Symptome haben, dürfen zur Schule kommen mit der dringenden Empfehlung, zum Schutz fünf Tage lang in Innenräumen eine FFP2-Maske zu tragen.
- Kranke Personen sollen weiterhin zu Hause bleiben. Eltern melden ihre Kinder wie gewohnt krank, ein Attest ist nur in Ausnahmefällen notwendig.
- Die verpflichtende (Selbst-)Testung bei Symptomen entfällt und es wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt.
- Die Ausgabe der Schnelltest wird reduziert und die Nachlieferung an Schulen wird eingestellt.
- In Schulen kann weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.
zuletzt aktualisiert am 27. 1. 2023