„Handyordnung“ für das GaW ab dem Schuljahr 2025/26
(Beschluss der Schulkonferenz vom 09.10.2025)
Die Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag wird in dieser „Handyordnung“ verbindlich geregelt. Sie schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten und ist Teil der Haus- und Schulordnung sowie unseres Medienkonzeptes am Gymnasium am Wirteltor.
Das Ziel dieser „Handyordnung“ ist es, durch eine deutliche Einschränkung der privaten Nutzung von digitalen Endgeräten während der Schulzeit die Konzentration auf schulische Lernprozesse zu fördern, das soziale Miteinander zu stärken und die Ablenkungen zu minimieren.
1. Grundsätzliche Regelungen
1.1 Die Nutzung von digitalen Endgeräten ist am GaW untersagt.
Der Begriff „digitale Endgeräte“ umfasst Handys, Tablet, Laptops und weitere Geräte, die von Endnutzerinnen und Endnutzern verwendet werden, um digitale Inhalte zu empfangen, zu verarbeiten, darzustellen oder zu senden.
Das Verbot zur Nutzung digitaler Endgeräte gilt für alle Schülerinnen und Schüler während der gesamten Schulzeit von 7:45 Uhr bis 15:30 Uhr, und zwar auch in den 5-Minuten-Pausen und in der ersten und zweiten großen Pause auf allen Pausenhöfen, im gesamten Schulgebäude und auf den Sportstätten. Die Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler zur Nutzung digitaler Endgeräte werden unter 1.3 geregelt.
Lehrkräfte und Schulpersonal sollen sich bei der Nutzung ihres privaten Handys ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und in dienstlichen Zusammenhängen (Unterricht, Hallen, Flure, Pausenhof) auf die Nutzung des Handys möglichst verzichten. Das gilt nicht für Krisensituationen. Für dienstliche Zwecke stehen Lehrkräften i.d.R. andere digitale Endgeräte (Dienst-Surface, iPads) zur Verfügung.
1.2 Digitale Endgeräte von Schüler:innen müssen ausgeschaltet in der Schultasche bleiben.
Mit dem ersten Klingeln zur ersten Stunde (7:45 Uhr) müssen alle Schülerinnen und Schüler das digitale Endgerät ausschalten und in der Schultasche verstauen. Bei späterem Unterrichtsbeginn muss das digitale Endgerät vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet in der Schultasche sein. Erst nach Verlassen des Schulgeländes am Ende des Schultages dürfen die Schülerinnen und Schüler ihr digitales Endgerät wieder anschalten.
1.3 Ausgenommen von diesen Regelungen sind:
a) die schulisch veranlasste Nutzung von iPads ab der Jahrgangsstufe 8 (siehe auch Medienkonzept).
b) die von Lehrkräften veranlasste Nutzung von digitalen Endgeräten im Unterricht.
c) die von Lehrkräften bzw. vom Sekretariat genehmigte Nutzung digitaler Endgeräte in dringenden Fällen.
d) die Nutzung digitaler Endgeräte aus gesundheitlichen Gründen mit Ausnahmegenehmigung der Schulleitung.
e) die Nutzung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in den ausgewiesenen „Handyzonen“.
f) die Nutzung digitaler Endgeräte für alle Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause auf den Schulhöfen und im Aufenthaltsraum.
2. Konkretisierungen von Ausnahmeregelungen
2.1 … für den Unterricht und für Leistungsüberprüfungen (Ausnahmen a) und b))
In den Jahrgangsstufe 5 bis 7 entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft, ob Schülerinnen und Schüler für einzelne Unterrichtsphasen und ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken ein privates digitales Endgerät nutzen dürfen (z.B. für Recherchen, für die Nutzung von Teams in Vertretungssituationen, o.Ä.). In der Regel werden für digital unterstütze Arbeitsphasen bzw. für die Umsetzung des Medienkompetenzrahmens schulische Leihgeräte (Surfaces und iPads) bzw. PC-Räume (R. 17, R. 112) genutzt.
Ab der Jahrgangsstufe 8 sind keine privaten digitalen Endgeräte einzusetzen, da hierfür alle Schülerinnen und Schüler ein iPad haben bzw. die PC-Räume (R. 17, R.112) zu nutzen sind.
In Phasen der Leistungsüberprüfung (Klassenarbeiten, Klausuren, mdl. Prüfungen, etc..) sind digitale Endgeräte immer ausgeschaltet an einem zentralen Ort sichtbar abzulegen.
2.2 … in dringenden Fällen (Ausnahmen c) und d))
Schülerinnen und Schüler dürfen in dringenden Fällen im Sekretariat oder in Absprache mit einer Lehrkraft ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigte über ihr privates Handy kontaktieren.
Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Endgerät angewiesen sind, erhalten auf Antrag der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung eine Ausnahmegenehmigung.
Eltern und Erziehungsberechtigte können in dringenden Fällen während der Schulzeit über das Sekretariat darum bitten, mit ihren Kindern Kontakt aufzunehmen.
2.3 … für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Ausnahme e))
Für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, also ab der Jahrgangsstufe EF, gibt es ausgewiesene „Handyzonen“. In diesen Handyzonen dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ihr digitales Endgerät nutzen.
Folgende „Handyzonen“ sind eingerichtet:
- auf dem gesamten Schulhof A (Oberstufenschulhof vom Schultor Hans-Brückmann-Straße bis einschließlich der Treppe zum oberen Schulhof B)
- im Oberstufenraum (-116)
- im SV-Raum (-104)
- im Aufenthaltsraum in den Freistunden.
Alle anderen Bereiche einschließlich der Mensa sind während des gesamten Schultags für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen „handyfreie Zone“.
2.4 …. in den Mittagspausen (Ausnahme f))
Während der Mittagspause zwischen 13:05 Uhr und 13:55 Uhr ist für alle Schülerinnen und Schüler die Nutzung digitaler Endgeräte nur auf den Pausenhöfen und im Aufenthaltsraum erlaubt. Wir empfehlen, dass Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit die digitalen Endgeräte vorrangig für schulische Zwecke bzw. nur in dringenden Fällen für private Kommunikation (Kontaktaufnahme mit Eltern, o.Ä.) nutzen.
Schülerinnen und Schüler, die im Nachmittagsbereich an einer freiwilligen AG teilnehmen (z.B. Big Band) oder den HSU (Herkunftssprachlicher Unterricht) besuchen, können bei späterem Beginn am Nachmittag das Handy auch über die Mittagspause hinaus auf den Pausenhöfen nutzen.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Um die Einhaltung dieser „Handyordnung“ durchzusetzen und zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen der erzieherischen Einwirkung bzw. folgende Ordnungsmaßnahmen vorgesehen:
| Verstoß | Maßnahme |
| Erstmalige Missachtung der Regeln | Abgabe des Handys an die Schulleitung (i.d.R. über das Sekretariat) und Rückgabe am Ende des Schultags durch Schulleitung |
| Wiederholter Verstoß | Wie oben und zusätzlich: Eintrag ins Klassenbuch und Elterngespräch über die Klassenlehrkraft |
| Schwerwiegender Verstoß (z.B. heimliche Aufnahmen, Störungen des Unterrichts, mehrmalige Abgabe, o.Ä.) |
Wie oben und zusätzlich: Rücksprache der Schulleitung mit den Eltern, Abholung des Handys durch die Eltern und ggf. schriftliche Missbilligung bzw. Ordnungsmaßnahme |
| Nutzung in Prüfungssituationen |
Wertung als Täuschungsversuch und Elterngespräch durch Fach- oder Klassenlehrkraft |
| Verbreitung strafbarer Inhalte (z.B. Cybermobbing, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Inhalte) | Information an die Schulleitung, ggf. Anzeige bei den zuständigen Behörden und Einleitung von Ordnungsmaßnahmen |
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird jeweils zum Schuljahresbeginn in allen Klassen und Tutorkursen besprochen. Sie ist auf der Schulhomepage abrufbar. Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 10. November 2025 in Kraft und wird nach einem Halbjahr durch die Schulkonferenz auf der nächsten Sitzung überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
Düren, 09.10.2025 gez. Dr. Claudia Fülling (Schulleitung) für die Schulkonferenz
Die alte, bis zum 10. November 2025 noch gültige, „Handyordnung“ lautet folgendermaßen:
Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren private und schulische Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher durch ein schulinternes Konzept zur Medienerziehung frühzeitig informiert und sensibilisiert sowie mit Anwendungsprogrammen vertraut gemacht.
Die Nutzung von privaten digitalen Medien während der Schulzeit, vor allem von Smartphones, ist so gestaltet, dass zum einen dem Bedürfnis vieler Schülerinnen und Schüler nach Formen digitaler Interaktion Rechnung getragen wird und zum anderen die Schule als Ort des Lernens und des direkten Gesprächs gewahrt bleibt.
Digitale Medien (z.B Handys und Tablets) sind ausschließlich auf dem Schulhof, im Aufenthaltsraum, in der Mensa sowie an den in Halle B und C aufgestellten Sitzmöglichkeiten erlaubt. In der Mensa dürfen digitale Medien aber nicht während der Pausenzeiten und auch nicht während der Essenszeit in der Mittagspause von 13 bis 14 Uhr genutzt werden.
Im Schulgebäude, außer an den Sitzmöglichkeiten in Halle B und C, sind digitale Medien nur dann erlaubt, wenn eine Lehrkraft dies ausdrücklich gestattet. Digitale Medien, die ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft in den Unterrichtsräumen, auf den Gängen der Schule sowie in den Treppenhäusern und Hallen genutzt werden, werden von den Lehrkräften sichergestellt und zur Abholung bei der Schulleitung im Sekretariat hinterlegt.
Sie können nach der Unterrichtszeit am gleichen Tag bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall: nach einer von der Schulleitung festgelegten Frist von maximal zwei Nächten; jeder Zeit mit den Erziehungsberechtigten. Dabei wird das Handy nicht über das Wochenende oder über die Ferien einbehalten.
Zusätzlich werden disziplinarische Maßnahmen geprüft.
(siehe auch Punkt 5 der Schulvereinbarung)
