Ziele von Schulfahrten (inkl. Wandertage und Exkursionen) und Austauschen:
Alle Schulfahrten ermöglichen ein Lernen an anderen Orten als dem vertrauten Klassenraum.
Dabei geht es hier noch stärker als im innerschulischen Bereich auch um soziales Lernen. Alle Fahrten, auch die eintägigen Wandertage, sollen von gemeinschaftlichem Erleben bestimmt sein; daher werden sie durch Kommunikation und Kooperation zwischen Schüler*innen sowie den begleitenden Lehrer*innen geprägt. Sie dienen der Fortführung der Unterrichtsziele in ungewohnter Umgebung mit möglichst vielfältigen Herausforderungen, ermöglichen die Begegnung mit der außerschulischen Realität und sollen mit neuen Impulsen in den Unterricht bzw. das Leben in der Schule zurückführen.
Grundsätze der Planung:
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Zielsetzung sollen durch die Beteiligung der Schüler*innen an Planung und Durchführung der besondere Stellenwert der Fahrten im schulischen Leben und die Freude an der Fahrt gefördert werden. Die Planung erfolgt anhand folgender Kriterien:
Auf diesem Hintergrund haben Lehrer- und Schulkonferenz im Lauf der letzten Jahre folgendes Konzept entwickelt:
Wandertage für die Sekundarstufe I
Je Schuljahr gibt es 2 zentral festgelegte Wandertage für die Jahrgangsstufen, in denen keine Fahrt stattfindet. Die Kosten sollten hierbei zusammengerechnet maximal zwischen 25 und 30 Euro für beide Fahrten betragen. In Jahrgängen in denen Klassenfahrten angesetzt sind, ist jeweils ein Wandertag im Schuljahr veranschlagt. Zusätzlich zu diesen festgesetzten Wandertagen kann jeweils eine fakultative Verlängerung durch eine Übernachtung für die Klassen 5, 6 und 7, bzw., 8, 9 und 10 in den Jahrgängen, in denen keine Klassenfahrt stattfindet, beantragt werden. Der Kostenrahmen für 2 Wandertage inklusiver fakultativer Übernachtung, d.h. ein Wandertag ohne und ein Wandertag mit Übernachtung, soll nicht mehr als 50 Euro betragen.
Exkursionen
Für die Sekundarstufe I und II ergibt sich aus verschiedenen fachspezifischen Gründen der Wunsch oder gemäß Lehrplan die Notwendigkeit von Exkursionen. Nach Möglichkeit sollen diese an Wander- und Projekttagen oder möglichst nach der 5. Unterrichtsstunde stattfinden. Bei weiter entfernten Zielen oder Veranstaltungen, die von außerhalb terminlich festgelegt sind, ist auch ein früherer Anfang, auch bereits zur ersten Stunde möglich 1.
Klassenfahrten
In den 5. Klassen findet eine dreitägige Kennenlernfahrt mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt in der Umgebung statt. Für nicht-bilinguale 9. Klassen finden 5-tägige Fahrten in ein Schullandheim bzw. in eine Jugendherberge statt, für die bilingualen 9. Klassen bis zu 7-tägige Fahrten nach England (Unterbringung in Gastfamilien, Programm im Klassenverband und Teilnahme am Alltag der Gastfamilien).
Studienfahrten
Die Kurse des 1. Leistungskursblocks der Jahrgangsstufe Q2 machen eine 5tägige Studienfahrt mit Zielen, die sich nach Möglichkeit aus dem Fachprogramm ergeben, anderenfalls eine eigene kulturelle Perspektive haben.
Austauschfahrten
Die Bedeutung der Austauschfahrten im Programm unserer Schule, die insbesondere durch die Begegnung mit Menschen in anderen Kulturen, deren Sprache, Familien- und Schulleben, Geschichte und Geographie geprägt sind, sollen vor allem Toleranz, Lebenserfahrung und Selbstständigkeit fördern. Mittelfristig soll erreicht werden, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler die Möglichkeit hat, an mindestens einem Austauschprogramm teilzunehmen. Folgende Programme werden zurzeit durchgeführt:
Die folgenden Austausche ruhen aktuell, bzw. befinden sich im Planungsstadium:
Derzeit ausgesetzt werden die Austausche/Programme mit Jinhua (China) und Russland.
Projektfahrt London
Die Projektfahrt des Projektkurses Englisch in der Qualifikationsphase wird ebenfalls bis auf weiteres ausgesetzt.
Vereinbarungen zum Verhalten während der Schulfahrten und Austausche:
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Austausch sind:
Vorrangig wird die Anmeldung von Schüler*innen berücksichtigt, …
Sollten mehr geeignete Schüler*innen als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
Die Schulkonferenz legt folgende Obergrenzen zum Finanzierungsrahmen fest:
Anmerkungen:
1: Gekürzte Version des Antrages der Fachschaft Erdkunde, beschlossen in der Lehrerkonferenz vom 23.03.2022.
zuletzt aktualisiert am 7. 11. 2022