Der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien sowie deren private und schulische Verwendung sind ein Teil unserer zeitgemäßen Lern- und Lebenswelt. Schülerinnen und Schüler werden daher durch ein schulinternes Konzept zur Medienerziehung frühzeitig informiert und sensibilisiert sowie mit Anwendungsprogrammen vertraut gemacht.
Die Nutzung von privaten digitalen Medien während der Schulzeit, vor allem von Smartphones, ist so gestaltet, dass zum einen dem Bedürfnis vieler Schülerinnen und Schüler nach Formen digitaler Interaktion Rechnung getragen wird und zum anderen die Schule als Ort des Lernens und des direkten Gesprächs gewahrt bleibt.
Digitale Medien (z.B Handys und Tablets) sind ausschließlich auf dem Schulhof, im Aufenthaltsraum, in der Mensa sowie an den in Halle B und C aufgestellten Sitzmöglichkeiten erlaubt. In der Mensa dürfen digitale Medien aber nicht während der Pausenzeiten und auch nicht während der Essenszeit in der Mittagspause von 13 bis 14 Uhr genutzt werden.
Im Schulgebäude, außer an den Sitzmöglichkeiten in Halle B und C, sind digitale Medien nur dann erlaubt, wenn eine Lehrkraft dies ausdrücklich gestattet. Digitale Medien, die ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft in den Unterrichtsräumen, auf den Gängen der Schule sowie in den Treppenhäusern und Hallen genutzt werden, werden von den Lehrkräften sichergestellt und zur Abholung bei der Schulleitung im Sekretariat hinterlegt.
Sie können nach der Unterrichtszeit am gleichen Tag bei der Schulleitung abgeholt werden. Im Wiederholungsfall: nach einer von der Schulleitung festgelegten Frist von maximal zwei Nächten; jeder Zeit mit den Erziehungsberechtigten. Dabei wird das Handy nicht über das Wochenende oder über die Ferien einbehalten.
Zusätzlich werden disziplinarische Maßnahmen geprüft.
(siehe auch Punkt 5 der Schulvereinbarung)
zuletzt aktualisiert am 30. 9. 2022