Anmeldezeitraum: von Montag, dem 23. Februar, bis einschließlich Freitag, dem 20. März 2026

Anmeldung im Sekretariat mit Termin: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr (Terminreservierung: siehe unten)

Ihre Terminreservierung können Sie über den untenstehenden Link („Terminland“) vornehmen. Für eine Anmeldung in der letzten Anmeldewoche vom 16.03. bis 20.03. können Termine im Einzelfall noch telefonisch über das Sekretariat vereinbart werden. Bitte setzen Sie sich hierfür frühzeitig mit unseren Sekretärinnen unter 02421 209090 in Verbindung.

Kalender Terminland

Adresse:

Gymnasium am Wirteltor
Hans-Brückmann-Str. 1
52351 Düren

Hinweis:

Nutzen Sie bitte den Eingang über die Kreuzstraße, Nähe Hausnummer 16.

Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • von der Grundschule: das vierseitige und farbige Formular zur „Anmeldung an eine weiterführende Schule“ im Original (persönlich oder per Post),
  • das Halbjahreszeugnis des 4. Schuljahrs inklusive der Schulformempfehlung (beides im Original und in Kopie),
  • die Originalgeburtsurkunde Ihres Kindes,
  • den aktuellen Impfpass Ihres Kindes (Nachweis der vollständigen Masernschutzimpfung),
  • bei Alleinerziehenden: den Auszug aus dem Sorgerechtsregister (Jugendamt) oder einen entsprechenden Bescheid bzw. ein Urteil.

Folgende aktuelle Anmeldeunterlagen unserer Schule können Sie hier herunterladen:

Sollte Ihr Kind von der Grundschule eine eingeschränkte Gymnasialempfehlung erhalten, bitten wir darum, dass Sie bei der Anmeldung einen Beratungstermin mit Ihrem Kind vereinbaren.

Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind persönlich in der Schule anzumelden, wenden Sie sich bitte vormittags telefonisch an unser Sekretariat (Tel. 02421/209090).

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität unserer Schule, wird bei der Entscheidung über die Aufnahme das Kriterium „Geschwisterkinder“ vorrangig herangezogen. Die übrigen Schulplätze werden in einem anonymisierten und transparenten Losverfahren vergeben.

Ein weiteres Aufnahmekriterium ist eine Härtefallregelung. Ein Härtefall muss bei der Anmeldung geltend gemacht werden. Eine Berücksichtigung erst im Widerspruchsverfahren findet nicht statt. Ein Härtefall ist eine außergewöhnliche Sondersituation eines einzelnen angemeldeten Kindes, in der es gewichtige, in seiner Person oder familiären Situation liegende individuelle Gründe für eine bevorzugte Aufnahme gibt. Nicht als Härtefall gelten alleinerziehende, vollzeitberufstätige Elternteile sowie Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen wie AD(H)S, LRS und Dyskalkulie oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die Schulleiterin entscheidet darüber, ob ein Härtefall vorliegt.

Weitere Informationen für Grundschuleltern finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Magnus Kleinebreil

Koordination Erprobungsstufe