Fahrtenkonzept und Austauschfahrten ab dem Schuljahr 2025/26
Beschlossen in der 1. Schulkonferenz am 09. Oktober 2025
Ziele von Schulfahrten (inkl. Wandertage und Exkursionen) und Austauschen:
Alle Schulfahrten ermöglichen ein Lernen an anderen Orten als dem vertrauten Klassenraum.
Dabei geht es hier noch stärker als im innerschulischen Bereich auch um soziales Lernen. Alle Fahrten, auch die eintägigen Wandertage, sollen von gemeinschaftlichem Erleben bestimmt sein; daher werden sie durch Kommunikation und Kooperation zwischen Schüler*innen sowie den begleitenden Lehrer*innen geprägt. Sie dienen der Fortführung der Unterrichtsziele in ungewohnter Umgebung mit möglichst vielfältigen Herausforderungen, ermöglichen die Begegnung mit der außerschulischen Realität und sollen mit neuen Impulsen in den Unterricht bzw. das Leben in der Schule zurückführen.
Grundsätze der Planung:
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Zielsetzung sollen durch die Beteiligung der Schüler*innen an Planung und Durchführung der besondere Stellenwert der Fahrten im schulischen Leben und die Freude an der Fahrt gefördert werden. Die Planung erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Die Kosten für die Fahrten werden so niedrig wie möglich gehalten (Abstimmung jeweils in der Schulkonferenz).
- Die Entfernung wird an den Notwendigkeiten ausgerichtet und stellt keinen Selbstzweck dar.
- Die Benutzung der Verkehrsmittel und die Programmpunkte werden – auch unter Kostenaspekten – so umweltfreundlich wie möglich gewählt.
- Bei der Wahl des Fahrtziels muss ein ausgewogenes Verhältnis von Fahrtzeit und der Verweildauer vor Ort stehen. Dies heißt für die Oberstufenfahrten, dass ein insgesamt 4-tägiges Programm vor Ort möglich sein muss.
- Mit der Vorlage der Fahrtgenehmigung bei der Schulleitung wird die inhaltliche Gestaltung des Programms für alle Tage skizziert.
- Es erfolgt eine Vor-/Nachbereitung der Fahrten im Unterricht.
Auf diesem Hintergrund haben Lehrer- und Schulkonferenz im Lauf der letzten Jahre folgendes Konzept entwickelt:
Wandertage für die Sekundarstufe I
Je Schuljahr gibt es 2 zentral festgelegte Wandertage für die Jahrgangs-stufen, in denen keine Fahrt stattfindet. Die Kosten sollten hierbei zusammengerechnet maximal 30 Euro für beide Tage betragen. In Jahrgängen in denen Klassenfahrten angesetzt sind, ist jeweils ein Wandertag im Schuljahr veranschlagt. Zusätzlich zu diesen festgesetzten Wandertagen kann jeweils eine fakultative Verlängerung durch eine Übernachtung für die Klassen 6, 7, bzw. 8 und 10, also in den Jahrgängen, in denen keine Klassenfahrt stattfindet, beantragt werden. Der Kostenrahmen für 2 Wandertage inklusive fakultativer Übernachtung, d.h. ein Wandertag ohne und ein Wandertag mit Übernachtung, soll nicht mehr als 50 Euro betragen. Nur in der Jahrgangsstufe 10 kann eine fakultative Verlängerung des Wandertags um bis zu zwei Übernachtungen beantragt werden. Das bedeutet, dass eine Klasse am ersten Tag nach dem Unterricht abreist und der Wandertag anschließend mit insgesamt zwei Übernachtungen beginnt. Der Kostenrahmen für drei Wandertage inklusive dieser fakultativen Übernachtungen soll insgesamt 75 € nicht überschreiten.
Exkursionen
Für die Sekundarstufe I und II ergibt sich aus verschiedenen fachspezifischen Gründen der Wunsch oder gemäß Lehrplan die Notwendigkeit von Exkursionen. Nach Möglichkeit sollen diese an Wander- und Projekttagen oder möglichst nach der 5. Unterrichtsstunde stattfinden. Bei weiter entfernten Zielen oder Veranstaltungen, die von außerhalb terminlich festgelegt sind, ist auch ein früherer Anfang, auch bereits zur ersten Stunde möglich 1.
Klassenfahrten
In den 5. Klassen findet eine dreitägige Kennenlernfahrt mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt in der Umgebung statt. Für nicht-bilinguale 9. Klassen finden 5-tägige Fahrten in ein Schullandheim bzw. in eine Jugendherberge statt, für die bilingualen 9. Klassen bis zu 6-tägige Fahrten nach England (Unterbringung in Gastfamilien, Programm im Klassenverband und Teilnahme am Alltag der Gastfamilien).
Studienfahrten
Die Kurse des 1. Leistungskursblocks der Jahrgangsstufe Q2 machen eine 5tägige Studienfahrt mit Zielen, die sich nach Möglichkeit aus dem Fachprogramm ergeben, oder anderenfalls eine eigene kulturelle Perspektive haben.
Austauschfahrten
Die Bedeutung der Austauschfahrten im Programm unserer Schule, die insbesondere durch die Begegnung mit Menschen in anderen Kulturen, deren Sprache, Familien- und Schulleben, Geschichte und Geographie geprägt sind, sollen vor allem Toleranz, Lebenserfahrung und Selbstständigkeit fördern. Mittelfristig soll erreicht werden, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler die Möglichkeit hat, an mindestens einem Austauschprogramm teilzunehmen. Folgende Programme werden zurzeit durchgeführt:
- Erasmusprogramme (aktuell Jg. 9, EF)
- ein in der Regel 7-tägiger Austausch mit einem französischen Gym-nasium bei Paris (Jg. 10);
- ein in der Regel 7-8-tägiger Austausch mit zwei Schulen in Budapest (Jg. EF) ruht zurzeit;
- ein in der Regel 2-wöchiger Austausch mit einer Schule aus Cape Cod, USA (Jg. EF)
- ein in der Regel 7-tägiger Austausch mit einer Schule in Barcelona (Jg. EF)
- EYP (Jg. Q1, EF)
- ein gemeinsames Austauschprojekt im Zweijahresrhythmus in Ko-operation mit dem Stiftischen Gymnasium (abwechselnde organisa-torische Verantwortung) sowie dem Partnerschaftsverein Düren–Jin-hua der Stadt Düren mit der Foreign Language School in Jinhua, China (Jg. Q1/Q2)
- derzeit ausgesetzt wird ein Austausch mit Russland.
Vereinbarungen zum Verhalten während der Schulfahrten und Austausche:
- Es besteht ein striktes Alkohol- sowie Cannabisverbot während des gesamten Programmverlaufs.
- Schweres Fehlverhalten, zu dem auch der missbräuchliche Konsum von Alkohol und anderer Drogen wie u.a. Cannabis gehört, führt nach Rücksprache mit der Schulleitung zum Ausschluss vom weiteren Pro-gramm – oder sogar der Fahrtteilnahme. In jedem Fall erfolgen pä-dagogische und disziplinarische Maßnahmen nach der Heimkehr.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Austausch sind:
- echtes Interesse, ein Land und seine Kultur kennen zu lernen
- Respekt gegenüber anderen Kulturen und die Fähigkeit, sich in eine fremde Familie mit anderen Sitten und Gewohnheiten zu integrieren.
- Zuverlässigkeit
- keine akute Versetzungsgefährdung
- sorgfältige Erledigung aller Verpflichtungen im Rahmen des Austausches (z.B. regelmäßige Teilnahme an den vorbereitenden Modulen, Motivations-, bzw. Bewerbungsschreiben, Beantragung von Visa, vollständige Anwesenheit während des Gegenbesuchs zwingend erforderlich, etc.)
Vorrangig wird die Anmeldung von Schüler*innen berücksichtigt, …
- die sich für die Schule und die Klasse engagieren
- die positives Verhalten im Schulalltag und bei bereits durchgeführten Fahrten, Wandertagen etc. gezeigt haben
- gegen die keine Ordnungsmaßnahmen wegen Fehlverhaltens verhängt wurden und deren Verhalten bei (außer)schulischen Veranstaltungen keinen Anlass zur Kritik gab
- die noch an keinem anderen Austausch teilgenommen haben.
Sollten mehr geeignete Schüler*innen als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
Die Schulkonferenz legt ab dem Schuljahr 2025/26 folgende Obergrenzen zum Finanzierungsrahmen fest:
- Klasse 5: 180 €
- Klasse 9: 400 €
- Englandfahrt Klasse 9: 470 €
- Oberstufe: 500 €; bei Sprachaufenthalten der Leistungskurse in den Fremdsprachen 550 €
Anmerkungen:
1: Gekürzte Version des Antrages der Fachschaft Erdkunde, beschlossen in der Lehrerkonferenz vom 23.03.2022.
